Die Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, reichen leider nicht aus. Die Infektionszahlen steigen bundesweit weiter und die Entwicklung von Mutationen des SARS-Cov2-Virus sind besorgniserregend. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit bei 135 Infektions-Fällen pro 100.000 Einwohner. Es gibt nur wenige Landkreise mit einer Inzidenz von niedriger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Mit der Verschärfung der bestehenden Maßnahmen soll eine bundesweit signifikante Verbesserung der Situation erreicht werden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens sind daher zusätzliche Verschärfungen vorgesehen:

  • Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern.
  • In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Betriebskantinen werden – wo möglich – geschlossen.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.
  • Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen für die  Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werden entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar 2021 verlängert.
  • Doppelteststrategie für Einreisende aus Risikogebieten: Zukünftig soll neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie).
  • Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt.

Kurzum: Kontaktbeschränkungen werden verschärft auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Der Einzelhandel (mit Ausnahmen) bleibt geschlossen. Bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche ist der Aufenthalt auf einen Bewegungsradius von 15 Kilometern beschränkt. Der Beschluss gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.

Am 25. Januar 2021 wird erneut über die Maßnahmen beraten, die ab 1. Februar 2021 gelten sollen.

Quelle: Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1834306/75346aa9bba1050fec8025b18a4bb1a3/2021-01-05-beschluss-mpk-data.pdf?download=1

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein wird voraussichtlich am 6. Januar 2021 um 15 Uhr eine Pressekonferenz zur Frage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs abhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf der Webseite der Landesregierung von Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html

Für die Schulen hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz KMK) als ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister beziehungsweise Senatoren der Länder ebenfalls einen grundsätzlichen Beschluss gefasst, der von der nachfolgenden Webseite der KMK abgerufen werden kann: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-beschluss-zur-wiederaufnahme-des-schulbetriebs.html

Die Länder können von diesem Beschluss abweichen.